Von Reto Eugster und Elmar Fleisch

Den Begriff Mediation verdanken wir der Eindeutschung von mediation. Mediation meint ein Verfahren aussergerichtlicher Konfliktbearbeitung, welches die freiwillige Teilnahme voraussetzt. Unter Einbezug eines neutralen Dritten, des Mediators, wird der Ausgleich von Interessen erarbeitet.

Interessensausgleich
Mediation ist als Alternative zur Verrechtlichung von Konflikten in Grossbritannien und den USA institutionalisiert und gewinnt in den deutschsprachigen Ländern mehr und mehr an Bedeutung. Noch steht die Familienmediation im Vordergrund. Im Gegensatz zur juristischen Perspektive steht bei der Mediation nicht die Konfliktentscheidung, sondern der Interessensausgleich im Vordergrund.

Konfliktaneignung
In juristischen Verfahren werden die Konflikte aus der Welt der Betroffenen herausgelöst, es findet eine Konfliktenteigung durch das Recht statt. Damit ist keine negative Bewertung des Rechts vorgenommen: In vielen Fällen ist dies eine unverzichtbare Möglichkeit der Rückgewinnung von Entscheidungsfähigkeit und Entscheidbarkeit. Jede Mediation anderseits beginnt mit der Konfliktaneignung durch die Betroffenen. Niemand bereinigt nun den Konflikt anstelle der Betroffenen. Die Betroffenen selbst sind gefordert und müssen diese Herausforderung annehmen.

Interdisziplinarität
Mediation ist interdisziplinär ausgerichtet und basiert auf neueren psychologischen, soziologischen und rechtlichen Erkenntnissen.